Sitzung: 27.11.2006 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: B 06/0411
Beschluss
Der
Hauptausschussempfiehlt der Stadtvertretung, den als Anlage beigefügten Öffentlich-rechtlichen
Vertrag über die Übernahme der örtlichen Trägerschaft der öffentlichen
Jugendhilfe durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt zu beschließen.
Der
Antrag zur Erlangung der Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beim Sozialministerium zu
stellen.
Für den Fall, dass die Verordnung, mit der die große kreisangehörige Stadt
Norderstedt zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestellt wird,
zum 01.01.2007 noch nicht in Kraft gesetzt ist, verlängert sich die Beauftragung der Stadt Norderstedt durch den
Kreis Segeberg bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung.
Abstimmung:
Bei 10 Ja-Stimmen sowie 1 Nein-Stimme mehrheitlich
angenommen.