Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden

nicht berücksichtigt

Ziff. 1

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt "Harkshörn Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B – Text (Anlage 5), als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 06.07.2006 (Anlage 4) wird gebilligt.

Der Beschluss der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.