Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 21.12.2006 (Anlage 4) zur Kenntnis genommen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 12.10.2006 sind als Anlagen Nr. 2 und 3 dieser Vorlage beigefügt.


b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt Neufassung "Harkshörn Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 5) und dem Teil B – Text (Anlage 6), wird in der Fassung vom 11.01.2007 beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 11.01.2007 (Anlage 7) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt Neufassung "Harkshörn Süd" sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                               Stand: November 1993
  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung                     Stand: 22.03.2005
  • Flechtenexposition Norderstedt                               Stand: 1992
  • Gutachten Altlastenverdachtsfläche                                  November 2006

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Die Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.