Sitzung: 01.02.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0438
Beschluss
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz
1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 21.12.2006 (Anlage 4)
zur Kenntnis genommen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der
öffentlichen Veranstaltung vom 12.10.2006 sind als Anlagen Nr. 2 und 3 dieser
Vorlage beigefügt.
b)
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt Neufassung "Harkshörn
Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, bestehend aus
dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 5) und dem Teil B – Text (Anlage 6),
wird in der Fassung vom 11.01.2007 beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 11.01.2007 (Anlage 7) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt Neufassung "Harkshörn
Süd" sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
- Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005
- Flechtenexposition Norderstedt Stand: 1992
- Gutachten Altlastenverdachtsfläche November 2006
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.