Sitzung: 15.02.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: A 07/0047
Beschluss:
Zur Stärkung des Standortes
Norderstedt wird die Verwaltung gebeten zu prüfen und konkrete realisierbare
Vorschläge vorzulegen, wie der Einzelhandel in Norderstedt gestärkt werden
kann. Dies sollte die Bereiche umfassen:
a.
Das Gebiet des
Herold-Centers einschließlich des angrenzenden Umfeldes, das baurechtliche
Veränderungen notwendig macht, um zusätzlichen Einzelhandel anzusiedeln und den
Standort als Ganzes zu stärken. Dazu zählt auch der mögliche Abbau
planungsrechtlicher Hemmnisse. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit sind hier
insbesondere konkrete umsetzungsfähige Handlungsalternativen zu erarbeiten.
b.
Welche Maßnahmen
planungsrechtlicher Art, oder welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es, um die
verschiedenen dezentralen Standorte in Norderstedt attraktiver zu gestalten.
c.
Bezügliche der Fläche
Hummelsbütteler Steindamm ist zu prüfen, was zu einer Umwandlung des Gebietes
in ein Sondergebiet zur Unterbringen eines SB-Warenhauses und ergänzenden
Fachmärkten im Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan notwendig ist.
Dabei sind zu Punkt c
folgende Parameter mit zu berücksichtigen:
1. Das laufende Flächennutzungsplanaufstellungsverfahren
darf in seinem zeitlichen Ablauf nicht behindert werden. Die Verwaltung soll in
Abstimmung mit dem Investor die entsprechenden Rechtsgutachten einholen
2. Die Gesamtverkaufsfläche des Einkaufszentrums darf
15.000 qm Einzelhandelsverkaufsfläche nicht übersteigen, dabei ist davon
auszugehen, dass ein Grossteil der Einzelhandelverkaufsfläche (ca. 10.000 qm)
für ein SB-Warenhaus vorzusehen ist.
3. Das vom Investor vorgelegte Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten
ist von der Verwaltung zu prüfen und auf die veränderten Rahmenbedingungen
(Verkaufsfläche) zu aktualisieren.
4. Die verkehrliche Verträglichkeit ist durch ein
entsprechend zu erstellendes Gutachten nachzuweisen.
5. die städtebaulich-architektonische Qualität des
geplanten Einkaufsbereiches ist in seiner Qualität herauszuarbeiten.
6. Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus so einer
Maßnahme ergebenden Vor- und Nachteile in einer Vorlage darzustellen, wozu auch
die zeitliche Komponente zählt.
7. Die erforderlichen Maßnahmen sollten mit dem Investor
abgestimmt werden und soweit wie möglich auch zu dessen Lasten gehen.
Abstimmung:
Der
Punkt a der Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
einstimmig beschlossen.
Der
Punkt b der Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Der
Punkt c der Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.