Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Zur Stärkung des Standortes Norderstedt wird die Verwaltung gebeten zu prüfen und konkrete realisierbare Vorschläge vorzulegen, wie der Einzelhandel in Norderstedt gestärkt werden kann. Dies sollte die Bereiche umfassen:

 

a.        Das Gebiet des Herold-Centers einschließlich des angrenzenden Umfeldes, das baurechtliche Veränderungen notwendig macht, um zusätzlichen Einzelhandel anzusiedeln und den Standort als Ganzes zu stärken. Dazu zählt auch der mögliche Abbau planungsrechtlicher Hemmnisse. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit sind hier insbesondere konkrete umsetzungsfähige Handlungsalternativen zu erarbeiten.

b.        Welche Maßnahmen planungsrechtlicher Art, oder welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es, um die verschiedenen dezentralen Standorte in Norderstedt attraktiver zu gestalten.

c.        Bezügliche der Fläche Hummelsbütteler Steindamm ist zu prüfen, was zu einer Umwandlung des Gebietes in ein Sondergebiet zur Unterbringen eines SB-Warenhauses und ergänzenden Fachmärkten im Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan notwendig ist.

 

Dabei sind zu Punkt c folgende Parameter mit zu berücksichtigen:

 

1.       Das laufende Flächennutzungsplanaufstellungsverfahren darf in seinem zeitlichen Ablauf nicht behindert werden. Die Verwaltung soll in Abstimmung mit dem Investor die entsprechenden Rechtsgutachten einholen

2.       Die Gesamtverkaufsfläche des Einkaufszentrums darf 15.000 qm Einzelhandelsverkaufsfläche nicht übersteigen, dabei ist davon auszugehen, dass ein Grossteil der Einzelhandelverkaufsfläche (ca. 10.000 qm) für ein SB-Warenhaus vorzusehen ist.

3.       Das vom Investor vorgelegte Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten ist von der Verwaltung zu prüfen und auf die veränderten Rahmenbedingungen (Verkaufsfläche) zu aktualisieren.

4.       Die verkehrliche Verträglichkeit ist durch ein entsprechend zu erstellendes Gutachten nachzuweisen.

5.       die städtebaulich-architektonische Qualität des geplanten Einkaufsbereiches ist in seiner Qualität herauszuarbeiten.

6.       Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus so einer Maßnahme ergebenden Vor- und Nachteile in einer Vorlage darzustellen, wozu auch die zeitliche Komponente zählt.

7.       Die erforderlichen Maßnahmen sollten mit dem Investor abgestimmt werden und soweit wie möglich auch zu dessen Lasten gehen.


Abstimmung:

Der Punkt a der Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Der Punkt b der Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Der Punkt c der Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.