Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt die
in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz
3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.
Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt die
in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz
3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.