Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.