Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Behörden- und Verbändebeteiligung gem. § 6 Abs. 2 LNatSchG-SH in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Landschaftsplan-Verordnung und das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 6 Abs. 2 LNatSchG-SH in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Landschaftsplan-Verordnung wird zur Kenntnis genommen (vgl. tabellarische Vermerke des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 27.03.2007 – Anlagen 1 und 2 -; Protokolle der öffentlichen Veranstaltungen vom 17., 19., 24. und 26.10.2005 – Anlage 4 - mit zusammenfassendem tabellarischem Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 27.03.2007 - Anlage 5 -).

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll entsprechend den Behandlungs-/Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in den tabellarischen Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 27.03.2007 – Anlagen 1 und 2 – unter Berücksichtigung des beschlossenen Antrages erfolgen.

 

Auf Grund § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen