Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Hagemann Herrn Dorß und Frau Pillkowski vom Norderstedter Verein „Der Kinder wegen“.

 

Im Anschluss daran beantworten Herr Dr. Freter und Herr Dorß Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Claßen beantragt für die FDP-Fraktion, die Worte „eventuell notwendige“  im 1. Satz des 6. Absatzes der Beschlussvorlage zu streichen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für junge Menschen befürwortet den Neubau des Schülergartens des Norderstedter Vereins der Kinder wegen e.V. einschließlich der Schaffung einer neuen Hortgruppe zum Kindergartenjahr 2009/2010.  Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Investitionskosten für Planung, Bau und Ausstattung in Höhe von 980.000 €, die Kosten für den Abriss des bisherigen Containers in Höhe von 30.000 € sowie die erforderlichen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel für die Betriebskostenförderung in Höhe von 64.000 € (2009) in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2008/2009 aufzunehmen.

 

Die Stadt stellt dem Verein der Kinder wegen e.V. das erschlossene Grundstück Heidberg 89 für den Betrieb des Schülergartens  zur Verfügung. Näheres wird durch einen Pachtvertrag geregelt.

 

Bauträger für den drei-gruppigen Schülergarten (zwei altersgemischte Gruppen mit Elementar- und Hortkindern mit je 20 Kindern und eine Hortgruppe mit je 15 Kindern) ist der Verein der Kinder wegen e.V..

 

Der Abriss des bisherigen Containers erfolgt durch den Verein der Kinder wegen e.V., dafür werden dem Verein 30.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Voraussetzung für den Neubau ist eine gültige Baugenehmigung, die durch den Verein der Kinder wegen e.V. einzuholen ist. Vor der Vergabe von Aufträgen durch den Verein der Kinder wegen e.V. auf der Basis des vorgestellten Raumprogramms ist eine mit den zuständigen Stellen der Verwaltung endgültig abgestimmte Grundrissskizze und Baubeschreibung sowie Kostenkalkulation des Baus dem Ausschuss für junge Menschen vorzulegen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass der vorgesehene Gesamtzuschuss von 980.000 € für Planung, Bau und Ausstattung nicht überschritten wird.

 

Für die Planungen in 2007 werden dem Verein der Kinder wegen e.V. Planungskosten in Höhe von max. 30.000 € aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt, eine Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 464000.95020 Verein der Kinderwegen – Schülergarten – Dachsanierung. Diese Kosten werden mit den Gesamtkosten verrechnet.

 

Der Verein der Kinder wegen e.V. erbringt vorrangig eine Eigenleistung in Höhe von 10% der Gesamtbaukosten. Bei dem max. möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 980.000 € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom Verein der Kinder wegen e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden kann.

 

 

Abstimmung: einstimmig