Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt einstimmig:

 

 

 

Folgende Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei des FORUM der Stadt Norderstedt wird ab sofort beschlossen:

 

 

§ 3 Abs. 4

 

Die für die Benutzung der Stadtbücherei erforderlichen Benutzerdaten werden elektronisch maximal drei Jahre nach Ablauf der Ausweisgültigkeit gespeichert und entsprechend den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetztes Schleswig-Holstein geschützt. Sie dürfen in dieser Zeit auch für büchereibezogene Anschreiben genutzt werden.

 

§ 4 Abs. 7:

 

Verlängerungen können in den Standorten der Stadtbücherei Norderstedt persönlich sowie telefonisch, per Fax, per mail oder über die Benutzerfunktion im Online-Katalog vorgenommen werden. Wenn wegen einer technischen Störung eine Online-Verlängerung nicht möglich ist, entbindet dies den Entleiher / die Entleiherin nicht von ggf. anfallenden Säumnisentgelten, wenn er die anderen Verlängerungsmöglichkeiten nicht nutzt.