Beschluss:

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt einstimmig:

 

 

Folgende Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Norderstedt wird zum 01.07.2007 beschlossen:

 

§ 2 Abs. 1

 

Eine Ermäßigung des Kursentgeltes um die Hälfte wird für folgende Personengruppen gewährt:

Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen, Sozialhilfeempfänger/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld gem. SGB II oder SGB III (sofern diesen eine mögliche Förderung abgelehnt wurde), Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen gem. SGB XII, Schwerbehinderte (mind. 80% GdB), Mitarbeiter/innen im freiwilligen sozialen Jahr, Grundwehr- und Zivildienstleistende.

 

§ 3 Abs. 1 b

 

gestrichen