Sitzung: 07.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: B 07/0202
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens
vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung Herold-Center",
Gebiet: Zwischen Berliner
Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen. Für den Plangeltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 267 – Norderstedt – wird der
rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt – aufgehoben.
Das Planungskonzept vom
27.04.2007 (Anlagen 2 bis 6) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1,2,3,4,6,7,8 der Anlage 8 dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.