Sitzung: 07.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5
Vorlage: B 07/0068
Beschluss
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 244 Norderstedt
„Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße,
westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung (Anlage 2) und dem Teil B – Text (Anlage 3), in der Fassung vom
11.05.2007 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 11.05.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt „Wohnbebauung
Scharpenmoorpark", sowie die Begründung mit Grünordnerischem Fachbeitrag
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
·
Flechtenexposition
Norderstedt Stand:
1992
·
Lärmschutzgutachten Stand: 2005
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.