Sitzung: 07.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 07/0201
Beschluss:
a) Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB gingen Stellungnahmen ein, die wie folgt behandelt wurden
aa) 1. Behördenbeteiligung (03.08.2005 – 06.09.2005)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
4.2, 5
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1, 6, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 9, 10
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
ab) 1. Öffentlichkeitsbeteiligung (26.08.2005 – 26.09.2005)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 7) werden
berücksichtigt
1.1, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2, 6, 7.1, 9, 10, 11.3, 13.11, 13.12, 14.12, 14.13, 16.1, 16.3, 17.1, 18.2, 18.6, 18.9, 19.1, 22, 23.2, 28, 41
teilweise berücksichtigt
………………….
nicht berücksichtigt
1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2, 5.1, 5.2, 7.2, 7.3, 8.1, 8.2, 8.3, 8.5, 11.1, 11.2, 12.1, 12.2, 13.1, 13.10, 14.1, 14.10, 15, 16.2, 17.2, 18.4, 18.7, 18.8, 21.1, 21.2, 23.1, 23.5, 23.6, 23.7, 23.9, 26.1, 26.2, 26.4, 27.1, 32.1, 35.1, 35.2, 37, 40
zur Kenntnis genommen
1.6, 7.4, 8.4, 11.4, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5, 13.6, 13.7, 13.8, 13.9, 13.13, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6, 14.7, 14.8, 14.9, 14.11, 14.14, 18.1, 18.3, 18.5, 18.10, 18.11, 19.2, 19.3, 19.4, 19.4, 19.6, 20, 23.3, 23.4, 23.8, 24, 25, 26.3, 26.5, 26.6, 27.2, 29, 30.1, 30.2, 31, 32.2, 33, 34, 36, 38, 39, 42
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu
den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
ac) 2. erneute Behördenbeteiligung (09.03.2006 – 10.04.2006)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
9) werden
berücksichtigt
1
teilweise berücksichtigt
.....................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
2.1, 2.2,
2.3, 3, 4, 5, 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 8, 9, 10.1, 10.2
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
ad) 2. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (10.05.2006 – 12.06.2006)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 13) werden
berücksichtigt
1.4, 2.1,
3, 4.1, 8.5, 8.6, 8.7, 10.4
teilweise berücksichtigt
2.2, 8.1, 9
nicht berücksichtigt
1.2, 1.3,
4.2, 5, 6, 7.1, 7.2, 8.2, 10.1
zur Kenntnis genommen
1.1, 8.3,
8.4, 10.2, 10.3
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu
den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
ae) 3. erneute Behördenbeteiligung (14.12.2006 – 08.02.2007)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 15 ) werden
berücksichtigt
10.4, 11
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
10.2
zur Kenntnis genommen
1 ,2, 3, 4, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 6, 7, 8, 9, 10.1, 10.3, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
af) 3. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (08.01.2007 – 08.02.2007)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 17) werden
berücksichtigt
…………………
teilweise berücksichtigt
……………….
nicht berücksichtigt
1.1, 1.2,
2
zur Kenntnis genommen
…………………………..
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu
den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den
Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt „Siedlung Harkshörn“, Gebiet: Feldweg /
Harkshörner Weg / Tannenallee / Feldstraße, bestehend aus dem Teil A
–Planzeichnung- (Anlage 18) und dem Teil B –Text- (Anlage 19) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 10.05.2007, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 10.05.2007 (Anlage
20) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.