Sitzung: 27.09.2007 Sozialausschuss
Vorlage: B 07/0372
Herr Dr. Freter gibt einen Überblick über die Entwicklung und den jetzigen Stand des Themas Hospiz in Norderstedt. Er erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Die CDU-Fraktion stellt
folgenden Änderungsantrag, der von Frau Algier erläutert wird:
„Die Ziffern 1 – 3 bleiben
bestehen.
Als Ziffer 4. wird in den
Beschlussvorschlag aufgenommen:
Die Stadt Norderstedt behält
sich das Recht vor, eine eigene stationäre Hospizeinrichtung zu errichten,
falls der Bedarf besteht und die finanziellen Mittel vorhanden sind.“
Dieser Antrag wird von den
Mitgliedern kontrovers diskutiert. Herr Dr. Freter schlägt vor, den
Änderungsantrag als Protokollnotiz aufzunehmen. Frau Jach erläutert ergänzend
zu den Ausführungen von Herrn Dr. Freter das Thema aus der Sicht des
Seniorenbeirates.
Die CDU-Fraktion bittet nun
darum, den Änderungsantrag als Protokollnotiz aufzunehmen. Der Sozialausschuss
stimmt dem einstimmig zu.
Beschluss
Der Sozialausschuss empfiehlt
eine Beteiligung der Stadt Norderstedt an der Diakonie-Hospiz Hamburg-Volksdorf
gGmbH, mit folgenden Eckwerten:
- Die Stadt Norderstedt erwirbt von der
Albertinen-Stiftung zum Nennbetrag in Höhe von 5.000 € (5 % vom Stammkapital von insgesamt
100.000 €) einen
Teil-Geschäftsanteil an der Diakonie-Hospiz Hamburg-Volksdorf gemeinnützige
GmbH.
- Die Haftung der Stadt in der Gesellschaft und für
den Betrieb des Hospizes ist auf den Geschäftsanteil in Höhe von
5.000 € begrenzt.
- Der Hospizbetreiber räumt ein Kontingent von etwa
5 % der im stationären Hospiz zur Verfügung stehenden Plätze (geplant 14)
zur Nutzung durch in Norderstedt lebende interessierte Patienten ein. Es
besteht Einvernehmen, dass für diesen Zweck nicht ständig ein Platz frei
gehalten werden muss. Entscheidend sind die Nachfrage und die jeweiligen
Aufnahmemöglichkeiten unter Berücksichtigung ethischer und medizinischer
Grundsätze. Über die tatsächliche Belegung, die den Norderstedter Anteil
erkennen lässt, wird der Stadt jährlich berichtet.
Er bittet den Hauptausschuss
bzw. die Stadtvertretung, entsprechend zu beschließen und die Mittel
bereitzustellen sowie die Verwaltung, eine Vereinbarung darüber zu treffen.
Hierzu wird folgende
Protokollnotiz aufgenommen:
Die Stadt Norderstedt behält
sich das Recht vor, eine eigene stationäre Hospizeinrichtung zu errichten,
falls der Bedarf besteht und die finanziellen Mittel vorhanden sind
Abstimmung:
Mit 12-Ja-Stimmen einstimmig angenommen.