Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 21

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für eine Satzung vorzulegen, in welcher die Nutzung des Stadtparks durch gewerbliche und nichtgewerbliche Veranstalter nach Ablauf der LGS ab dem Jahr 2012 verbindlich geregelt wird.

 

Diese Satzung soll vor allem der Beeinträchtigung von Anwohnerinteressen entgegenwirken, insbesondere möglichen Lärmbelästigungen. Sie begrenzt die Ausstrahlung elektronisch verstärkter Musik auf dem Stadtparkgelände außerhalb geschlossener Räume auf sechs Tage pro Jahr. Jeweils zwei Tage sollen dabei für gewerbliche, private nichtgewerbliche und städtische Veranstalter reserviert bleiben. Lautsprecherdurchsagen bei Sportveranstaltungen sind von dieser Regelung nicht betroffen, soweit sie sich auf Informationen für Teilnehmer und Zuschauer beschränken.

 

Die ausdrückliche Anerkennung dieser Regelung muss Bestandteil möglicher Verträge der Stadtpark Norderstedt GmbH mit gewerblichen Betreibern von Freizeit- und Sportanlagen sein, auch wenn diese Verträge bereits vor 2012 abgeschlossen werden.

 


Abstimmung:

 

Bei 15 Ja-und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.