Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB wird dem Antrag vom 19.04.2007 der Firma Schülke & Mayr (Anlage 1) auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 266 Norderstedt „Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte“, Gebiet: Südlich Lemsahler Weg / Hummelsbütteler Steindamm / nördlich Friedhof Glashütte, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 69/13, 69/10, 69/7, 73/2 teilw. , 136/72, 137/72, 134/72, 135/72, 132/72, 133/72, und 72/9 der Flur 10 der Gemarkung Glashütte (Anlage 3).

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

1.       Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Logistikzentrum (Hochregallager) des chemischen Betriebes Firma Schülke & Mayr;

2.       Festsetzung von Stellplätzen für das Gewerbegebiet, westlich Hummelsbütteler Steindamm,

3.       Festsetzung öffentlicher Grünflächen einschl. einer Friedhofserweiterungsfläche.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 31 Ja-, 6 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

 

Herr Leiteritz und Herr Döscher nehmen nicht an der Abstimmung teil.