Sitzung: 20.11.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0158
Beschluss
Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB wird
dem Antrag vom 19.04.2007 der Firma Schülke & Mayr (Anlage 1) auf
Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 266 Norderstedt
„Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte“, Gebiet: Südlich Lemsahler Weg /
Hummelsbütteler Steindamm / nördlich Friedhof Glashütte, beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst
die Flurstücke 69/13, 69/10, 69/7, 73/2 teilw. , 136/72, 137/72, 134/72,
135/72, 132/72, 133/72, und 72/9 der Flur 10 der Gemarkung Glashütte
(Anlage 3).
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
1.
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Logistikzentrum (Hochregallager)
des chemischen Betriebes Firma Schülke & Mayr;
2. Festsetzung von Stellplätzen für das Gewerbegebiet, westlich Hummelsbütteler Steindamm,
3.
Festsetzung öffentlicher
Grünflächen einschl. einer Friedhofserweiterungsfläche.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 31 Ja-, 6 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.
Herr Leiteritz und Herr Döscher nehmen nicht an der
Abstimmung teil.