Frau Gattermann und Herr
Broscheit führen aus, dass die Förderungsfähigkeit der Maßnahme nach den
Sportförderrichtlinien der Stadt Norderstedt nicht gegeben ist, weil der
Mietvertrag eine Laufzeit von 10 Jahren vorsieht. Eine Zuschussbewilligung
setzt jedoch eine Zweckbindung über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren
voraus.
Herr Fürmeyer stellt den
Verein TSG Creativ Norderstedt vor,
erläutert die Dringlichkeit seines Antrages und beantwortet im Anschluss Fragen
der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss bittet die
Verwaltung darum, für die nächste Sitzung am 05.12.2007 eine Beschlussvorlage
vorzubereiten.
Der Verein TSG Creativ
Norderstedt e.V. sollte versuchen, eine Änderung der Laufzeit des Mietvertrages
von 10 auf 20 Jahre zu erwirken, damit eine grundsätzliche Förderungsfähigkeit
der Maßnahme gegeben ist.