Sitzung: 06.12.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 07/0416
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 266 Norderstedt "Süderweiterung
Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: südlich Lemsahler Weg / westlich
Hopfenweg / nördlich Friedhof / östlich Hummelsbütteler Steindamm , bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung und dem
Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 17.10.07 und dem Vorhabenplan ,
werden beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 15.10.07 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 266 Norderstedt "Süderweiterung
Gewerbegebiet Glashütte" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen:
Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
Flechtenexposition
Norderstedt Stand:
1992
Grünordnerischer Fachbeitrag Stand Oktober 2007
Faunistische
Potenzialabschätzung Stand Oktober 2007
Stellungnahme zur Regelung
der Abstandsplanung gemäß SFK7TAA-GS1
Stand August 2007
Strategische Lärmkarten der LMP Stand 2007
Lärmgutachten Stand Oktober 2007
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Planverfahren im Parallelverfahren zu
beteiligen, und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen beschlossen.