Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 266  Norderstedt "Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: südlich Lemsahler Weg / westlich Hopfenweg / nördlich Friedhof / östlich Hummelsbütteler Steindamm , bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und  dem Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 17.10.07 und dem Vorhabenplan , werden beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 15.10.07 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 266  Norderstedt "Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                               Stand: November 1993

Biotop- und Nutzungstypenkartierung                       Stand: 22.03.2005

Flechtenexposition Norderstedt                          Stand: 1992

Grünordnerischer Fachbeitrag                           Stand Oktober 2007

Faunistische Potenzialabschätzung                            Stand Oktober 2007

Stellungnahme zur Regelung der Abstandsplanung gemäß SFK7TAA-GS1
                                                                                  Stand August 2007

Strategische Lärmkarten der LMP                            Stand 2007

Lärmgutachten                                                  Stand Oktober 2007

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Planverfahren im Parallelverfahren zu beteiligen, und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  beschlossen.