Sitzung: 07.02.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 08/0024
Beschluss:
a)
Dem Antrag der
REWE Deutsche Supermarkt KGaA vom 17.01.2008 zur Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen B-Planes wird zugestimmt (Anlage 1).
b)
Gemäß § 12
BauGB wird in Verbindung mit § 13 a BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 203 Norderstedt, 2. Änderung „Eckbebauung Ulzburger Straße
und Friedrichsgaber Weg", Gebiet: Nordwestquadrant Knoten Ulzburger
Straße/Friedrichsgaber Weg, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.01.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Neubau eines
Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm
-
Neuordnung der
Stellplatzsituation für den Wohnungsbau Ulzburger Straße 505a und 505b
-
Sicherung der
vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße 500a/500b
c)
Für den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 203, Gebiet: „Ulzburger
Straße/Harckesheyde“, wird im überplanten Bereich die Einleitung eines
Aufhebungsverfahrens beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB). In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass von einer
Umweltprüfung abgesehen wird.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.