Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 12.02.2008 (Anlage 4) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 6) zur Kenntnis genommen.

b)      Gemäß §§ 2 ff. BauGB i. V. m. § 13 a BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 269 Norderstedt „Taubenstieg", Gebiet: östlich Taubenstieg/südlich Drosselstieg/nördlich und westlich Norderstraße, im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.03.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Primäres Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in den gartenseitigen Bereichen der bebauten Grundstücke. Dabei soll sich die Bebauung in die vorhandene Struktur einfügen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen