Sitzung: 06.03.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0476
Beschlussvorschlag
a)
Das Ergebnis der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 12.02.2008
(Anlage 4) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (Anlage 6) zur Kenntnis genommen.
b)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB i.
V. m. § 13 a BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr.
269 Norderstedt „Taubenstieg", Gebiet: östlich Taubenstieg/südlich
Drosselstieg/nördlich und westlich Norderstraße, im beschleunigten Verfahren
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.03.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Primäres Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in den gartenseitigen
Bereichen der bebauten Grundstücke. Dabei soll sich die Bebauung in die
vorhandene Struktur einfügen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB), dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen
wird.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen