Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt

Punkt 1; Punkt 2; Punkt 8.2 – 8.8; Punkt 8.11; Punkt 9.2; Punkt 9.4 – 9.6;

teilweise berücksichtigt

Punkt 7; Punkt 9.3;

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

Punkt 3 – 6; Punkt 8.1; Punkt 8.9; Punkt 8.10; Punkt 8.12 + 8.13; Punkt 9.1; Punkt 9.7.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden

berücksichtigt

......................

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

Punkt 1.1 – 1.5 ; Punkt 2.1 -  2.4

zur Kenntnis genommen

.....................

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage 4 dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 266  Norderstedt „Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: südlich Lemsahler Weg / westlich Hopfenweg / nördlich Friedhof / östlich Hummelsbütteler Steindamm, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 7), dem Teil B – Text – (Anlage 8) in der Fassung vom 05.02.2008 und dem Vorhabenplan (Anlage 9), als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 05.02.2008 (Anlage 10)  wird gebilligt.
Der Durchführungsvertrag (Anlage 11) wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen