Sitzung: 06.03.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0027
Beschlussvorschlag
a)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
Punkt 1; Punkt 2; Punkt 8.2 – 8.8; Punkt 8.11; Punkt 9.2; Punkt 9.4 –
9.6;
teilweise berücksichtigt
Punkt 7; Punkt 9.3;
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 3 – 6; Punkt 8.1; Punkt 8.9; Punkt 8.10; Punkt 8.12 + 8.13; Punkt
9.1; Punkt 9.7.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage 3 dieser Vorlage
Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
4) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
Punkt 1.1 – 1.5 ; Punkt 2.1 -
2.4
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage 4 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 266 Norderstedt
„Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: südlich Lemsahler Weg /
westlich Hopfenweg / nördlich Friedhof / östlich Hummelsbütteler Steindamm,
bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 7), dem Teil B –
Text – (Anlage 8) in der Fassung vom 05.02.2008 und dem Vorhabenplan (Anlage
9), als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 05.02.2008 (Anlage 10) wird gebilligt.
Der Durchführungsvertrag (Anlage 11) wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen