Sitzung: 08.04.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3
Vorlage: B 08/0024
Beschluss:
a) Dem Antrag der REWE Deutsche Supermarkt KgaA vom
17.01.2008 zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen B-Planes wird zugestimmt
(Anlage 1).
b) Gemäß § 12 BauGB wird in Verbindung mit § 13 a BauGB
die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 203 Norderstedt, 2.
Änderung „Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg", Gebiet:
Nordwestquadrant Knoten Ulzburger Straße/Friedrichsgaber Weg, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.01.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Neubau eines
Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm
-
Neuordnung der
Stellplatzsituation für den Wohnungsbau Ulzburger Straße 505a und 505b
-
Sicherung der
vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße 500a/500b
c) Für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 203,
Gebiet: „Ulzburger Straße/Harckesheyde“, wird im überplanten Bereich die
Einleitung eines Aufhebungsverfahrens beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB). In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass von einer
Umweltprüfung abgesehen wird.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 35 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.