Sitzung: 08.04.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 08/0027
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
Punkt 1; Punkt 2; Punkt 8.2 – 8.8; Punkt 8.11; Punkt 9.2; Punkt 9.4 –
9.6;
teilweise berücksichtigt
Punkt 7; Punkt 9.3;
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 3 – 6; Punkt 8.1; Punkt 8.9; Punkt 8.10; Punkt 8.12 + 8.13; Punkt
9.1; Punkt 9.7.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage 3 dieser Vorlage
Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
4) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
Punkt 1.1 – 1.5 ; Punkt 2.1 -
2.4
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage 4 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 266 Norderstedt
„Süderweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: südlich Lemsahler Weg /
westlich Hopfenweg / nördlich Friedhof / östlich Hummelsbütteler Steindamm,
bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 7), dem Teil B –
Text – (Anlage 8) in der Fassung vom 05.02.2008 und dem Vorhabenplan (Anlage
9), als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 05.02.2008 (Anlage 10) wird gebilligt.
Der Durchführungsvertrag (Anlage 11) wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Algier, Ute Ja
Behr, Peter Ja
Berg, Arne-Michael abwesend
Döscher, Günther Nein
Ehrenfort, Renate Ja
Engel, Uwe Ja
Fedrowitz, Katrin Ja
Hagemann, Holger Ja
Hahn, Sybille Ja
Hausmann, Thorsten Enthaltung
Jäger, Thomas Ja
Kahlsdorf, Jens Ja
Kelm, Wolfgang Ja
Krogmann, Marlis Nein
Lange, Jürgen Ja
Leiteritz, Gert Nein
Limbacher, Manfred Ja
Lüllau, Erika Ja
Matthes, Uwe Nein
Mendel, Christoph Ja
Münster, Helmut Ja
Nicolai, Günther Ja
Oehme, Kathrin Ja
Paschen, Herbert Ja
Paustenbach, Johannes Ja
Peihs, Heideltraud Ja
Peters, Thies Ja
Plaschnick, Maren Nein
Prüfer, Christoph abwesend
Rädiker, Klaus Nein
Reinders, Anette Nein
Scharf, Hans Ja
Schulz, Dietmar Ja
Steffen, Hans-Uwe Ja
Stender, Emil Ja
Tyedmers, Heinz-Werner Ja
Vorpahl, Doris Ja
Voß, Friedhelm Ja
Wagner, Alfred L. Nein
Wochnowski, Karlfried Ja
Bei 29 Ja- und 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
mehrheitlich angenommen.