Sitzung: 08.04.2008 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 08/0046
Beschluss:
Das Ergebnis der förmlichen
Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und
§ 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Anlehnung an
Regelungen in § 4 (2) BauGB bzw. gemäß § 3 (2) BauGB (s.
Originalschreiben in Anlagen 1 und 3 dieser Vorlage, Protokolle der vier
Informationsveranstaltungen in Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.
Die Behandlung des
Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Behörden und anderen Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit soll entsprechend den Behandlungs-
und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung erfolgen, die in den tabellarischen
Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.01.2008 in Anlagen
2 und 4 dieser Vorlage aufgeführt sind.
Das Ergebnis soll in die
Überarbeitung des Lärmaktionsplanes einfließen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 34 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.
Frau Vorpahl, Herr Kahlsdorf und Herr Limbacher haben
nicht an der Abstimmung teilgenommen.