Sitzung: 21.04.2008 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: B 08/0163
Beschluss:
„Der Hauptausschuss empfiehlt
der Stadtvertretung mit den Änderungen zu § 8 Nr. 7 und § 8 Nr. 10 den
Gesellschaftsvertrag zu beschließen:
- Die
Stadt Norderstedt gründet mit der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH eine
Nordlicht Energie GmbH, welche Vertriebsaktivitäten für die Stadtwerke
Norderstedt und die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH durchführt, wobei sie
auf Basis von Dienstleistungsverträgen auch für ihre Gesellschafter
geeignete Vertriebsaktivitäten zu erbringen hat und stimmt dem als Anlage
2 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu.
- Die
Beteiligung an der Nordlicht Energie GmbH wird im Sondervermögen
(Eigenbetrieb) ‚Stadtwerke’ der Stadt Norderstedt geführt.“
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Es
besteht Einvernehmen darüber, dass die Tagesordnungspunkte „Berichte und
Anfragen öffentlich“ und „Berichte und Anfragen nicht öffentlich“ vor den
Berichten des Polizeibeirates abgehandelt werden.