Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

„Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung mit den Änderungen zu § 8 Nr. 7 und § 8 Nr. 10 den Gesellschaftsvertrag zu beschließen:

 

  1. Die Stadt Norderstedt gründet mit der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH eine Nordlicht Energie GmbH, welche Vertriebsaktivitäten für die Stadtwerke Norderstedt und die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH durchführt, wobei sie auf Basis von Dienstleistungsverträgen auch für ihre Gesellschafter geeignete Vertriebsaktivitäten zu erbringen hat und stimmt dem als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu.

 

  1. Die Beteiligung an der Nordlicht Energie GmbH wird im Sondervermögen (Eigenbetrieb) ‚Stadtwerke’ der Stadt Norderstedt geführt.“

Abstimmung:

 

Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Tagesordnungspunkte „Berichte und Anfragen öffentlich“ und „Berichte und Anfragen nicht öffentlich“ vor den Berichten des Polizeibeirates abgehandelt werden.