Sitzung: 03.07.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 08/0167
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 3) werden
berücksichtigt
Punkt 3; Punkt 7;
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
Punkt 1; Punkt 2; Punkt 2a.1- 2a.3; Punkt 4; Punkt 5.1 –
5.3; Punkt 6.1 – 6.2 ;
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 185 Norderstedt, 4.
Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße", Gebiet: Südlich
Harckesheyde/östlich Ulzburger Straße/Poolstraße/Schulweg, bestehend aus Teil A
– Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text (Anlage 5), in der Fassung
vom 07.04.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 07.04.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 185 Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger
Straße", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
· bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
· Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: Nov. 1993
· Biotop-
und Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005
· Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der
Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
· Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl.
Umweltbericht Stand: 12/2007
· Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrs-
exponierten
Standorten Stand: 2005
· Abschätzung
der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
sind gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Die Dauer der Auslegung ist auf 14 Tage zu begrenzen.
Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.