Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt

Punkt 3;   Punkt 7;

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

Punkt 1;  Punkt 2;  Punkt 2a.1- 2a.3;   Punkt 4;   Punkt 5.1 – 5.3;  Punkt 6.1 – 6.2 ;

zur Kenntnis genommen

.....................

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 185 Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße", Gebiet: Südlich Harckesheyde/östlich Ulzburger Straße/Poolstraße/Schulweg, bestehend aus Teil A – Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text (Anlage 5), in der Fassung vom 07.04.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 07.04.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 185 Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·    bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt     Stand: Nov. 1993
·    Biotop- und Nutzungstypenkartierung      Stand: 22.03.2005
·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
            der Stadt Norderstedt     Stand: 12/2007
·      Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
            Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
            Lärmminderungsplanung      Stand: 2005
·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
            incl. Umweltbericht      Stand: 12/2007
·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten      Stand: 2000
·      Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne      Stand:      1992/93/95/98/99/
                              00/03/04/05
·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrs-
            exponierten Standorten      Stand: 2005
·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
            Luftqualitätsgüte Norderstedt     Stand: 2007

sind gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Die Dauer der Auslegung ist auf 14 Tage zu begrenzen.

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.