Beschlussvorschlag

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung zu beschließen:

 

1.      Die Gemeindewahl vom 25.05.2008 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.

2.      Die Einsprüche (Anlage 1 bis 15 zur Vorlage B 08/0277) gegen die Gemeindewahl vom 25.05.2008 werden als unbegründet zurückgewiesen.