Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH den Gesellschaftsvertrag wie folgt zu ändern:

 

§ 7 Abs. 1:

 

„Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Er besteht aus 11 Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadt Norderstedt entsandt.

 

Zu den Mitgliedern gehören:

 

der/die Oberbürgermeister/in,

 

2 Fachleute aus der Wirtschaft,

 

sowie weitere 8 Mitglieder der Stadtvertretung oder bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse der Stadtvertretung der Stadt Norderstedt.“

 

§ 12 Abs. 7:

 

Die Offenlegung des Jahresabschlusses richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des KPG.

 

§ 16:

 

Bekanntmachungen der Gesellschaft werden – soweit gesetzlich vorgeschrieben – im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden daneben auch in der örtlichen Presse veröffentlicht.


Abstimmung:

 

Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.