Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Aufstellungsbeschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt „Haus Hog'n Dor“, Gebiet: Ecke Alter Kirchenweg / Ulzburger Straße / westlich Kiebitzreihe / nördlich Kiebitzreihe Nr. 43, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 07.08.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Das Altenheim „Haus Hog`n Dor“ will sich baulich-räumlich erweitern, um die Einrichtung modernen, zeitgemäßen Nutzungsansprüchen anzupassen. Die Erweiterung soll entlang der Ulzburger Straße erfolgen.

Der B 16 – Ha – wird im überplanten Bereich aufgehoben!

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

b)     Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt „Haus Hog'n Dor“, Gebiet: Ecke Alter Kirchenweg / Ulzburger Straße / westlich Kiebitzreihe / nördlich Kiebitzreihe Nr. 43, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Das städtebauliche Konzept  (Anlage 5) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen