Sitzung: 08.09.2008 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: B 08/0332
Beschlussvorschlag
Die Stadt
Norderstedt beantragt beim Innenministerium die Verlängerung der befristeten
Genehmigung des § 10 Abs. 2 Buchst. d) der Hauptsatzung ab 01.10.2008 bis zum
30.09.2013 nach § 135a GO (Experimentierklausel).
Gleichzeitig sind die im Sachverhalt dargestellten Erfahrungen mit dieser
Regelung dem Innenministerium zu berichten.
Abstimmung:
Bei 10-Ja Stimmen einstimmig beschlossen.