Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 253 Norderstedt "Meisennest", Gebiet: Südlich Alter Kirchenweg, Uhlenkamp, nördlich Finkenried, östlich Grünzug Tarpenbek, einschl. Heidestieg Nr. 49 und Finkenried Nr. 8, Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text  (Anlage 3), in der Fassung vom 21.11.2008 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 21.11.2008 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 253 Norderstedt "Meisennest", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand: 22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt                  Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung                  Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht                  Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/
                                                      99/00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                  Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                  Stand: 2007

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.