Sitzung: 04.12.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0524
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 253 Norderstedt "Meisennest",
Gebiet: Südlich Alter Kirchenweg, Uhlenkamp, nördlich Finkenried, östlich Grünzug
Tarpenbek, einschl. Heidestieg Nr. 49 und Finkenried Nr. 8, Teil A –
Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text
(Anlage 3), in der Fassung vom 21.11.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 21.11.2008 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 253 Norderstedt "Meisennest", sowie
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/
99/00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.