Sitzung: 12.01.2009 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: B 09/0004
Beschluss:
§ 6a Ziff. 6 der
Zuständigkeitsordnung (Anlage zur Hauptsatzung) erhält folgende Fassung:
„6. Erlass von Richtlinien
über die Ermäßigung der Regelgebühr für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege und der Entgelte für die Betreuung an verlässlichen
Grundschulen nach § 6 Abs. 5 Schulgesetz.“
Diese Änderung tritt
zusammen mit der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Norderstedt in Kraft.
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.