Sachverhalt

 

Der Fachbereich Recht ist nach eingehender Überprüfung der vom Ausschuss für junge Menschen in der Zeit vom 06.06.2007 bis 07.05.2008 gefassten Beschlüsse in Angelegenheiten der Jugendhilfe zu dem Ergebnis gelangt, dass im Hinblick auf die mit dem jeweiligen Beschluss verbundenen Rechtswirksamkeiten derzeit keine Notwendigkeit besteht, die Beschlüsse aufzuheben bzw. in der Sache neu zu beschließen.