Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. I BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 18.12.2008/ 18.02.2009 (Anlage 3) zur Kenntnis genommen.

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen Privater sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden und TÖB als Anlage 4.

Die Behandlung der Stellungnahmen Privater erfolgt entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 18.12.2008/18.02.2009 (Anlage 3), die der Behörden und TÖB entsprechend vom 01.07.2008 (Anlage 5).

b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und Ergänzung "Nord-östlich Glashütter Markt", Gebiet: Segeberger Chaussee 230 – 234, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text (Anlage 7), in der Fassung vom 18.12.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.02. 2009 (Anlage 8) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und Ergänzung "Nord-östlich Glashütter Markt", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt            Stand:            November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung            Stand:            22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt            Stand:            12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung            Stand:            2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht            Stand:            12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten            Stand:            2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne            Stand:            1992/93/95/
                                    98/99/00/03/
                                    04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen
an vier verkehrsexponierten Standorten            Stand:            2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt            Stand:            2007

·         Artenschutzrechtliche Stellungnahme            Stand:            09.10.2008

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.