Sitzung: 28.04.2009 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: B 09/0077
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB.
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 2 ) werden
Berücksichtigt:
Punkt
3
teilweise
berücksichtigt:
.....................
nicht
berücksichtigt:
.......................
zur
Kenntnis genommen:
Punkt
1, 2, 4 und 5
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b ) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 253 Norderstedt "Meisennest",
Gebiet: südlich Alter Kirchenweg, Uhlenkamp, nördlich Finkenried, östlich
Grünzug Tarpenbek, einschl. Heidestieg Nr. 49 und Finkenried Nr. 8 bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 ) und dem Teil B - Text – (Anlage 5)
in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.02.2009, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung
vom 16.02.2009 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter / Stadtvertreterinnen von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 42 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.