Sitzung: 28.04.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: B 09/0112
Beschluss:
Der von der Veränderungssperre erfasste Teilbereich
besteht aus folgenden Flurstücken:
teilw. 18/9, 24/16, 24/17, teilw. 24/27, teilw. 34/2,
teilw. 314/35, teilw. 34/6, teilw. 455, Flur 3, Gemarkung Friedrichsgabe.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter /
Stadtvertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.