Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

a)      Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 285 Norderstedt „Am Scharpenmoor Park", Gebiet: Zwischen Schwarzer Weg, Kahlenkamp, Theodor-Fontane-Straße und Ochsenzoller Straße, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 07.04.2009 festgesetzt (vgl. Ausschnitt verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Rückbau von gewerblich genutzten Flächen zugunsten von Wohnbauland

·         Sicherung von Bauflächen für Einfamilienhäuser am Scharpenmoor Park

·         Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen zur Umgestaltung eines Einmündungsbereiches

·         Sicherung der erhaltenswerter Gehölz- und Knickstrukturen

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)      Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 285 Norderstedt „Am Scharpenmoor Park", Gebiet: Zwischen Schwarzer Weg, Kahlenkamp, Theodor-Fontane-Straße und Ochsenzoller Straße (Übersichtsplan Anlage 1), die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Das städtebauliche Konzept vom 07.07.2008 wird als Grundlage für die frühzeitige Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 4, 6, 7 und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  beschlossen.