In der Sitzung des Sozialausschusses am 19.03.2009 hat Frau Algier angefragt:

 

„In der Hauptsatzung ist unter § 7 Aufgabenbereich Sozialausschuss aufgeführt: Amt für Soziales, Sozial- und Gesundheitswesen, Gewährung von Zuschüssen an soziale Beratungsstellen.

In § 5 der Zuständigkeitsordnung fehlt ein Zusatz „Gesundheit“.

Warum?“

 

Antwort:

 

Mit der Regelung in § 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Hauptsatzung wird dem Sozialausschuss die Kompetenz zur Beratung der dort genannten Sachverhalte übertragen.

 

§ 5 der Zuständigkeitsordnung überträgt dem Ausschuss die Entscheidung über die dort genannten Sachverhalte. Da die Stadtvertretung eine Übertragung für den Bereich Gesundheit nicht vorgenommen hat, ist dieser nicht erwähnt.