Sitzung: 16.04.2009 Sozialausschuss
In der Sitzung des Sozialausschusses am 19.03.2009 hat
Frau Algier angefragt:
In § 5 der
Zuständigkeitsordnung fehlt ein Zusatz „Gesundheit“.
Warum?“
Antwort:
Mit der Regelung
in § 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Hauptsatzung wird dem Sozialausschuss die Kompetenz
zur Beratung der dort genannten Sachverhalte übertragen.
§ 5 der
Zuständigkeitsordnung überträgt dem Ausschuss die Entscheidung über die
dort genannten Sachverhalte. Da die Stadtvertretung eine Übertragung für den
Bereich Gesundheit nicht vorgenommen hat, ist dieser nicht erwähnt.