Sitzung: 04.06.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 09/0188
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB
wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 272 Norderstedt
"Nördlich Quickborner Straße", Gebiet: nördlich der Quickborner
Straße, östlich der AKN, westlich der Ulzburger Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 30.04.2009
festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Entwicklung
eines Wohngebietes im rückwärtigen Bereich nördlich der Quickborner Straße
-
Sicherung der
vorhandenen Wohnbebauung entlang der Quickborner Straße
-
Entwicklung
einer Mischgebietsnutzung entlang der Ulzburger Straße
-
Entwicklung
einer Grün- und Ausgleichsfläche nördlich der Quickborner Straße / westlich der
Ulzburger Straße
-
Sicherung
einer Wegeverbindung von der
AKN-Haltestelle Quickborner Straße zur Ulzburger Straße
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1
Friedrichsgabe, 1. Änderung, Gebiet : Friedrichsgabe Mitte wird im überplanten
Bereich aufgehoben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.