Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 272 Norderstedt "Nördlich Quickborner Straße", Gebiet: nördlich der Quickborner Straße, östlich der AKN, westlich der Ulzburger Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 30.04.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Entwicklung eines Wohngebietes im rückwärtigen Bereich nördlich der Quickborner Straße

-          Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Quickborner Straße

-          Entwicklung einer Mischgebietsnutzung entlang der Ulzburger Straße

-          Entwicklung einer Grün- und Ausgleichsfläche nördlich der Quickborner Straße / westlich der Ulzburger Straße

-          Sicherung einer  Wegeverbindung von der AKN-Haltestelle Quickborner Straße zur Ulzburger Straße

 

Der rechtsverbindliche  Bebauungsplan Nr. 1 Friedrichsgabe, 1. Änderung, Gebiet : Friedrichsgabe Mitte wird im überplanten Bereich aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.