Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 272 Norderstedt "Nördlich Quickborner Straße", Gebiet: nördlich der Quickborner Straße, östlich der AKN, westlich der Ulzburger Straße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die städtebaulichen Konzepte vom 30.04.2009 (Anlage 3 - 5) sowie die Kurzbeschreibung (Anlage 6) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1,2,4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.