Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 230 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Dorfanger Glashütte", Gebiet: südlich Hofweg / zwischen Grüner Weg und Wilstedter Weg bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 ) und Teil B – Text (Anlage 3 ) in der Fassung vom 14.05.2009 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 14.05.2009 (Anlage 4 ) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 230 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Dorfanger Glashütte" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                             Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                                    Stand: 22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                      Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                                                                                                                              Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne           Stand:      1992/93/95/98/99/
                                                                                                00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten                                                                                                      Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                                 Stand: 2007

·         Historische Erkundung Altlastenverdacht                    Stand: 2009

·         Artenschutzrechtliche Begutachtung                                    Stand: 2009

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.