Sitzung: 04.06.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 09/0227
Beschluss:
a) Gemäß §§ 2 ff.
BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 145 Nord, 1.
Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich
Poppenbütteler Straße / südlich Glashütter Damm / westlich und nördlich Fußwege
zur Schwentinestraße beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 30.03.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 2 ). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet
werden folgende Planungsziele angestrebt:
Änderung des
Mischgebietes in Wohngebiet und damit verbunden die Beseitigung gewerblicher
Anlagen;
Festsetzung neuer
Bauflächen für Reihenhäuser und Einfamilien- bzw. Doppelhäuser;
Schaffung der
Voraussetzungen für die Herstellung einer durchgehenden Lärmschutzmaßnahme
.
b) Der B-Plan 145
Norderstedt Teil Nord wird im Geltungsbereich der 1. Änderung aufgehoben.
Die Beschlüsse sind
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
c) Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 145 Nord, 1. Änderung
"Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich
Poppenbütteler Straße / südlich Glashütter Damm / westlich und nördlich Fußwege
zur Schwentinestraße die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche
Konzept vom 13.05.2009 (Anlage 3) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt,
dabei soll auch eine Variante mit einem Anteil von 40 % Einfamilien- bzw.
Doppelhäusern vorgestellt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6 - 9, und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitgliede von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.