Herr Bertram gibt die Beantwortung der Anfrage als Anlage 7 zu Protokoll

 

Zu den Anfragen von Frau Dogunke zu den TOPs 8.9. – 8.12. in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2009 ergibt sich folgende Beantwortung von Seiten des Fachamtes:

 

Wie hoch ist der Betrag der Bezuschussung durch das Land Schleswig-Holstein für die Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Schule pro Kopf für 5 Betreuungsstunden?

 

Der Kreis Segeberg hat nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 19.05.2009 mitgeteilt, dass für die Höhe der Erstattung der durchschnittliche Beitrag pro Betreuungsstunde (lineare Kalkulation) zu errechnen und dieser dann mit fünf zu multiplizieren ist.

 

Bei einer 8-stündigen Betreuung ergibt sich – beispielsweise ausgehend von einem Elternbeitrag von 183,00 € monatlich – somit nachfolgende Berechnung:

 

            183,00 € x 5/8 = 114,38 € (= Erstattung im Rahmen der Beitragsfreiheit)

 

Sofern keine linear kalkulierten Beiträge erhoben werden, sondern beispielsweise bei einer 5-stündigen Betreuung ein Elternbeitrag in Höhe von 120,00 € erhoben wird, kann aufgrund der seitens des Landes vorgegebenen linearen Kalkulation maximal ein Beitrag in Höhe von 114,38 € erstattet werden.

 

Wie die Höhe der Erstattung für Norderstedter Kinder ist, hängt vom Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Gebühren im Satzungsänderungsverfahren ab, ob zukünftig lineare Gebühren erhoben werden oder nicht.

 

 

Wie ist das Prozedere der Abrechnung mit den freien Trägern im Kindertagesstättenbereich bezüglich Verpflegungsgeldbezuschussung und für die 5-Stunden-Betreuungsbezuschussung durch das Land Schleswig-Holstein für Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Schule?

 

Für die Bezuschussung des Verpflegungsgeldes wird derzeit eine Richtlinie erarbeitet. Erste Einzelheiten wurden bereits mit der Verhandlungsgruppe Kita-Träger erörtert. Die bestehenden Finanzierungsverträge werden diesbezüglich zum 01.08.2009 geändert und ggf. mit entsprechenden Abrechnungsvordrucken ergänzt.

 

Für das Abrechnungsverfahren bezüglich der Beitragsfreiheit ab August 2009 liegen noch keine Informationen des Landes Schleswig-Holstein bzw. des Kreises Segeberg vor.

 

Wie sieht die Versorgung im Hortbereich momentan aus für die Einzugsgebiete der Grundschulen Harksheide-Nord, Pellwormstraße und Heidbergstraße?

 

Bei den Grundschulen Harksheide-Nord und Pellwormstraße wurden alle Kinder in einer Hort- bzw. Modulbetreuung untergebracht. Es stehen sogar noch einige freie Restplätze zur Verfügung. Vom Verein der Kinder wegen e.V. liegen dem Fachamt bisher keine Rückmeldungen über die Versorgung im Hortbereich der GS Heidberg vor.

 

Wie viele Kinder werden zum nächsten Schuljahresbeginn noch keinen Hortplatz haben?

 

Es konnten alle Kinder, die bei städtischen Horteinrichtungen angemeldet waren, in einer Hort- bzw. Modulbetreuung untergebracht werden. Zu den nichtstädtischen Trägern liegen uns keine Informationen vor.