Sitzung: 10.09.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: B 09/0385
Beschlussvorschlag
Den Trägern von
privaten Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen nach § 9
Abs. 1 Nr. 4, die eine Betriebserlaubnis haben, erstattet die Stadt Norderstedt
ab 01.08.2009 den Elternbeitrag anteilig im letzten Jahr vor der Einschulung
analog zum KiTaG Schleswig-Holstein § 25 Abs. 4, wenn sie von den
Personensorgeberechtigten in der Höhe der Beitragsfreiheit keine
Teilnahmebeiträge oder Gebühren erheben und keine Erstattung durch das Land
erfolgt. Die Träger müssen eine besondere Bildungsförderung auf der Grundlage
des Kindertagesgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung nachweisen. Diese
ergibt sich aus den Konzepten der Einrichtungen. Der Anteil der Elternbeiträge
errechnet sich aus der monatlichen Regelgebühr für eine fünfstündige Betreuung
pro Tag an fünf Tagen in der Woche laut Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt. Derzeit werden monatlich 5,50 €
pro Betreuungsstunde maximal bis zu fünf Stunden an jedem Öffnungstag
erstattet.
Die Verwaltung wird
gebeten, die erforderlichen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe
von jährlich ca. 95.000 € in die Beratungen zum den Doppelhaushalt 2010/2011
einzubringen.
Die Verwaltung wird gebeten die benötigten Mittel für den Zeitraum
August bis Dezember 2009 aus dem Deckungsring zu finanzieren. Sollte dies nicht
möglich sein, erfolgt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Abstimmung: 8 Ja- Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6
Enthaltungen