Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag

 

Den Trägern von privaten Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, die eine Betriebserlaubnis haben, erstattet die Stadt Norderstedt ab 01.08.2009 den Elternbeitrag anteilig im letzten Jahr vor der Einschulung analog zum KiTaG Schleswig-Holstein § 25 Abs. 4, wenn sie von den Personensorgeberechtigten in der Höhe der Beitragsfreiheit keine Teilnahmebeiträge oder Gebühren erheben und keine Erstattung durch das Land erfolgt. Die Träger müssen eine besondere Bildungsförderung auf der Grundlage des Kindertagesgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung nachweisen. Diese ergibt sich aus den Konzepten der Einrichtungen. Der Anteil der Elternbeiträge errechnet sich aus der monatlichen Regelgebühr für eine fünfstündige Betreuung pro Tag an fünf Tagen in der Woche laut Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt. Derzeit werden monatlich 5,50 € pro Betreuungsstunde maximal bis zu fünf Stunden an jedem Öffnungstag erstattet.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von jährlich ca. 95.000 € in die Beratungen zum den Doppelhaushalt 2010/2011 einzubringen.

 

Die Verwaltung wird gebeten die benötigten Mittel für den Zeitraum August bis Dezember 2009 aus dem Deckungsring zu finanzieren. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

 


Abstimmung: 8 Ja- Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen