Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

a.) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 Norderstedt,
1. Änderung "Ehemalige Feuerwache", Gebiet: Nördlich Segeberger Chaussee/Haus-Nr. 229 - 235 beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 09.09.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes anstelle der bisherigen Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr unter Einbeziehung der benachbarten Grundstücke.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b.) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 225 Norderstedt, 1. Änderung "Ehemalige Feuerwache ", Gebiet: Nördlich Segeberger Chaussee/Haus-Nr. 229 - 235 die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 09.09.2009 (Anlage 3) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6, 10 und 11 der Anlage 4. dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.