Sitzung: 01.10.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 09/0361
Beschluss:
a.) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 225 Norderstedt,
1. Änderung "Ehemalige Feuerwache", Gebiet: Nördlich Segeberger
Chaussee/Haus-Nr. 229 - 235 beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
09.09.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes
anstelle der bisherigen Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr unter Einbeziehung der
benachbarten Grundstücke.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b.) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 225 Norderstedt, 1.
Änderung "Ehemalige Feuerwache ", Gebiet: Nördlich Segeberger
Chaussee/Haus-Nr. 229 - 235 die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom 09.09.2009 (Anlage 3) wird als Grundlage
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6, 10 und 11 der Anlage 4. dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.