Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss

 

a)       Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden

 

 

berücksichtigt

Punkt 2; Punkt 3 und Punkt 6;

 

teilweise berücksichtigt


nicht berücksichtigt


zur Kenntnis genommen

 

Punkt 1; Punkt 4 und Punkt 5;

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die Tabelle des Teams Stadtplanung vom 30.06.09 (Anlage 3) Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

 

berücksichtigt

 

teilweise berücksichtigt

 

Punkt 2.1; Punkt 3.2; und Punkt 4.1; Punkt 5

 

nicht berücksichtigt

 

Punkt 1; Punkt 2.2; Punkt 3.1; Punkt 3.3 und Punkt 4.2

 

zur Kenntnis genommen

Punkt 6

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die Tabelle des Teams Stadtplanung vom 30.06./13.08.09/10.09.2009 (Anlage 5) Bezug genommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)   Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und Ergänzung "nord-östlich Glashütter Markt", Gebiet: Segeberger Chaussee 230 - 234 bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.09.2009, als Satzung.

 

Die Begründung in der Fassung vom 10.09.2009 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 40 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.