Sitzung: 27.10.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 09/0432
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3 ) werden
berücksichtigt
Punkt 2; Punkt 3 und Punkt 6;
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1; Punkt 4 und Punkt 5;
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die Tabelle des Teams Stadtplanung vom 30.06.09 (Anlage 3)
Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
teilweise berücksichtigt
Punkt 2.1; Punkt 3.2; und Punkt 4.1; Punkt 5
nicht berücksichtigt
Punkt 1; Punkt 2.2; Punkt 3.1; Punkt 3.3 und
Punkt 4.2
zur Kenntnis genommen
Punkt 6
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach-
und Rechtslage beziehungsweise die Tabelle des Teams Stadtplanung vom
30.06./13.08.09/10.09.2009 (Anlage 5) Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den
Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und Ergänzung "nord-östlich
Glashütter Markt", Gebiet: Segeberger Chaussee 230 - 234 bestehend aus dem
Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 10.09.2009, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 10.09.2009
(Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 40 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig
angenommen.