Sitzung: 05.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0532
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 275
Norderstedt "Süderweiterung Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt",
Gebiet: östlich Segeberger Chaussee, nördlich Hopfenweg (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Vorentwurf,
bestehend aus dem Bebauungskonzept des Vorhabenplanes vom 21.10.2009 (Anlage 3
) wird als Grundlage für die frühzeitige Behördenbeteiligung ( § 4 I BauGB) und
die Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die Vorentwurfspläne
zum Um- und Ausbau der Segeberger Chaussee
( Anlage 4 ) mit einer signalgesteuerten Einmündung in der Fassung vom
Oktober 2009 sind gleichfalls
vorzustellen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit
Veranstaltung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage
wurde mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.