Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 275 Norderstedt "Süderweiterung Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt", Gebiet: östlich Segeberger Chaussee, nördlich Hopfenweg (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf, bestehend aus dem Bebauungskonzept des Vorhabenplanes vom 21.10.2009 (Anlage 3 ) wird als Grundlage für die frühzeitige Behördenbeteiligung ( § 4 I BauGB) und die Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die Vorentwurfspläne zum Um- und Ausbau der Segeberger Chaussee  ( Anlage 4 ) mit einer signalgesteuerten Einmündung in der Fassung vom Oktober 2009 sind gleichfalls  vorzustellen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Veranstaltung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.