Sitzung: 21.01.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0615
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden
berücksichtigt
Punkt 2
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1; Punkt 3; Punkt 4
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entwurfsbeschluss
Der geänderte
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung
"Achter de Dannen", Gebiet: südlich „Kringelkrugweg“ / westlich
Fußweg „Am Hange“ Teil A – Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text
(Anlage 5) in der Fassung vom 15.12.2009 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 15.12.2009 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bebauungsplan Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung "Achter de Dannen" -,
sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: 11/1993
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Schalltechnische
Untersuchung zur 3. Änderung des B 162 "Kringelkrugweg"
·
Deponiegas- und
Grundwassererkundung zur Altablagerung 4 - 9, „Kringelkrugweg“
sind gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist auf
2 Wochen zu begrenzen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach
der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.