Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden

 

 

berücksichtigt

Punkt 2

 

teilweise berücksichtigt

 

 

nicht berücksichtigt

 

 

zur Kenntnis genommen

 

Punkt 1; Punkt 3; Punkt 4

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Entwurfsbeschluss

 

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung "Achter de Dannen", Gebiet: südlich „Kringelkrugweg“ / westlich Fußweg „Am Hange“ Teil A – Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text (Anlage 5) in der Fassung vom 15.12.2009 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 15.12.2009 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 162 Norderstedt, 3. Änderung "Achter de Dannen" -, sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

·           bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·           Klimaanalyse der Stadt Norderstedt   Stand: 11/1993

·           Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt   Stand: 12/2007

·           Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung      Stand: 2005

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht      Stand: 12/2007

·           Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten      Stand: 2000

·           Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne    Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05

·           Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
      Stand: 2005

·           Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt   Stand: 2007

·           Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des B 162 "Kringelkrugweg"

·           Deponiegas- und Grundwassererkundung zur Altablagerung 4 - 9, „Kringelkrugweg“

 

sind gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist auf 2 Wochen zu begrenzen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.