Sitzung: 18.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 10/0081
Beschluss:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Neufassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zur Zeit geltenden Fassung, werden folgende Straßen und Wege der Stadt Norderstedt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Umstufung von einer
Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3 a StrWG zu einer sonstigen öffentlichen
Straße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b, nämlich zu einem selbständigen Fuß- und
Radweg
Straßenbezeichnung Flur Gemarkung Flurstücke
Reiherhagen 05 Friedrichsgabe 11/2
von Meisenkamp bis
Föhrenkamp, befahrbar
zur Bewirtschaftung des
Friedhofes
Waldbühnenweg 03 Friedrichsgabe 386
von südl. Grenze des Grund-
stückes Nr. 11 bis Kuno-
Liesenberg-Kehre, befahrbar
für Müll- und
Rettungsfahrzeuge
Waldbühnenweg 03 Friedrichsgabe 384
von Kuno-Liesenberg-Kehre
bis Lawaetzstraße
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.