Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Neufassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zur Zeit geltenden Fassung, werden folgende Straßen und Wege der Stadt Norderstedt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

1. Umstufung von einer Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3 a StrWG zu einer sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b, nämlich zu einem selbständigen Fuß- und Radweg

 

Straßenbezeichnung  Flur            Gemarkung            Flurstücke

 

Reiherhagen            05            Friedrichsgabe            11/2

von Meisenkamp bis

Föhrenkamp, befahrbar

zur Bewirtschaftung des

Friedhofes

 

Waldbühnenweg        03            Friedrichsgabe            386

von südl. Grenze des Grund-

stückes Nr. 11 bis Kuno-

Liesenberg-Kehre, befahrbar

für Müll- und Rettungsfahrzeuge

 

Waldbühnenweg        03            Friedrichsgabe            384

von Kuno-Liesenberg-Kehre

bis Lawaetzstraße

 


Abstimmung:

Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.