Sitzung: 02.09.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 10/0338
Beschluss:
a).
Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den Vermerken der
Verwaltung vom 01.09.2009 (Anlagen 4 und 5) beschlossen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der
öffentlichen Veranstaltung vom 07.07.2009 sind als Anlagen Nr. 2 ,3 und 4
dieser Vorlage beigefügt.
b).
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 285 Norderstedt "Am Scharpenmoor
Park", Gebiet: Zwischen Schwarzer Weg, Kahlenkamp, Theodor Fontane Straße
und Ochsenzoller Straße Teil A - Planzeichnung - (Anlage 9) und Teil B – Text -
(Anlage 10) in der Fassung vom 18.08.2010 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.08.2010 wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 285 “Am Scharpenmoor Park“ –
sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:
●
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
●
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: 11/ 1993
●
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
Stand:
12/2007
●
Lärmminderungsplanung
(LMP)/ Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“
2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
●
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
●
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
●
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 192/93/95/98/99/ 00/03/04/05
●
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
●
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
- Potenzialabschätzung Artenschutz Stand
2010
- Schalltechnische Untersuchung Stand: 16.03.2010
- Historische Recherche und
Kontaminationsuntersuchung Stand: 04.08.2010
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.